Unser Tätigkeitsfeld teilt sich in den hoheitlichen Bereich und den ingenieurtechnischen Bereich auf.
Zerlegungsvermessungen / Sonderungen für evtl. Grundstücksteilungen
Grenzfeststellungen
Amtliche Grenzauskünfte
Gebäudevermessungen zum Nachweis im Liegenschaftskataster
Lagepläne für Baugenehmigungsverfahren
Planunterlagen für Bebauungspläne
Gebäudeabsteckungen
Bestandsvermessungen
Leitungsdokumentationen
Massenermittlungen
* Als Rechtsgrundlage für die hoheitlichen Vermessungen dienen u.a.:
das Niedersächsische Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)
das Niedersächsische Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)
die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)
Alle Rechtsgrundlagen sind einzusehen unter http://www.voris.niedersachsen.de